Über unsere Leistungen und Preise
Unsere neuen Privatzahler - Behandlungen
für Sie erklärt:
Tiefengewebsbehandlung
kräftige Massage, inkl. Elemente aus der Faszientherapie nach Typaldos (FDM), der manuellen Triggerpunkttherapie, MT/ BGM.
Physiobalance Akut (15 Minuten)
Kurzbehandlung bei akuten Beschwerden
“Verlängerung”
Therapiezeit von Verordnungen der gesetzlichen Krankenkasse (15-20 Minuten) um 10 Minuten verlängern? Kein Problem - einfach dazubuchen!
Physiobalance “Holi Hour”
ganzheitliche Behandlung - inkl. Spezialanwendungen: z.B. Novafon/oder
Wärmetherapie (Infrarotlampe oder -matte)/ Tape, Schröpfen
Was bedeutet die “Verlängerung”?
Ihre gesetzlichen Krankenkassen geben uns eine Therapiezeit von 15-20 Minuten vor. Diese Zeit beinhaltet: Dokumentation, An-und Ausziehen, Therapie inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Terminierung. Daraus resultiert eine tatsächliche Behandlungszeit von ca. 5-10 Minuten.
Wir, von Physiobalance, behandeln seit jeher mindestens 20 Minuten und arbeiten den Rest der Zeit unbezahlt (für darüber hinausgehende Behandlung und alles o.g.). Um unsere Therapeuten gerecht zu bezahlen, stetige Weiterbildungen durchzuführen - und damit dauerhaft qualitativ hochwertige Behandlungen anzubieten, haben wir beschlossen, es Ihnen zu überlassen ihre tatsächliche Behandlungszeit zu Verlängern.
Das bedeutet Sie bekommen von uns weiterhin die maximal mögliche Behandlungszeit gemäß ges. Krankenkasse, aber können 10 Minuten freie Behandlungszeit dazubuchen (reine Behandlung Ihrer Wahl). Das kostet Sie 10,00 € pro Behandlung oder 50,00 € pro 6er Verordnung der Krankenkasse. Natürlich gewährleisten wir ihnen auch in den vorherigen Minuten unsere beste Beahndlung. Wir geben Ihnen hiermit lediglich die Chance, ihre Behandlung zu erweitern - zeitlich und auch in der ganzen Bandbreite unseres Therapiespektrums.
Privat versichert?!
Die Privatpreise richten sich nach der GebüTh – Gebührenordnung für Therapeuten und liegen bei einem Steigerungssatz von 1,4 bzw. 1,6-1,8. Als Grundlage dienen die Leistungsbeschreibungen der GKV. Längere Behandlungszeiten und eine höhere Qualifikation beeinflussen den Steigerungssatz entsprechend. Sollten Sie Fragen zu unseren Preisen haben, sprechen Sie uns an. Wir werden Ihnen diese dann gerne beantworten. Einige private Krankenversicherungen versuchen trotz anderslautender Vereinbarungen den Ihnen zu erstattender Betrag auf den sogenannten Beihilfesatz zu beschränken. Ich weise Sie darauf hin, dass Ihre Krankenkasse diese Honorarbeträge möglicherweise nicht voll ersetzt. In diesem Fall müssen Sie den Differenzbetrag selbst begleichen. Hilfe und Informationen im Problemfall oder bei nicht erstatteten Kosten finden Sie im Internet unter: https://www.privatpreise.de/ !
Die von uns in Rechnung gestellten Preise sind nach rein betriebswirtschaftlichen Aspekten kalkuliert, um Ihnen die bestmögliche, qualifizierte Therapie bieten zu können. Es ist unser Bestreben, Ihnen unsere gesamte Kompetenz zur Verfügung zu stellen. In das Versicherungsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer privaten Krankenversicherung können wir jedoch nicht eingreifen. Welche Tarife bzw. welches Erstattungsvolumen Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung vereinbart haben, entzieht sich im Einzelnen unserer Kenntnis. Das oftmals von privaten KV`s vorgebrachte Argument, die Rechnungsstellung sei nicht angemessen bzw. überhöht, ist jedoch in unserem Fall absolut unzutreffend.
Die Krankenversicherungen berufen sich teilweise darauf, Maßstab für eine angemessene und ortsübliche Vergütung seien die „Beihilfesätze“. Das ist falsch. Die „Beihilfesätze“ betreffen zusätzliche Leistungen des Staates an seine Bediensteten. Bereits aus dem Begriff der Beihilfe ergibt sich, dass hier keine Kostentragung zu 100% gemeint sein kann. Die „Beihilfesätze“ werden vom Staat ohne Mitwirkung der einzelnen Praxen oder aber deren Berufsverbänden festgelegt. Auf die Festsetzung der „Beihilfesätze“ haben wir keinen Einfluss. Die „Beihilfesätze“ können infolgedessen keinerlei Maßstab für unsere Preise sein.